Das Bild täuscht. Das Problem mit Alkohol in der Bahn ist meist männlich. (Bild KVB)
Alkoholkonsumverbot der KVB
Köln - Ab dem 1. September gilt das Alkoholkonsum- Verbot der KVB. Der Konsum alkoholischer Getränke ist auf den Bahnsteigen der U-Bahn verboten und wird mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet.

Um alle KVB-Kunden mit der Regelung vertraut zu machen, startet ab dem 1. September 2013 die „Vorwarnphase“. In dieser wird das Bußgeld noch nicht erhoben, die Konsumenten werden auf die Regelung aufmerksam gemacht.

Ab dem 1. Oktober wird dann ein Bußgeld erhoben. In einer Befragung des Institutes Infratest gaben 81,5% an, ein Verbot von Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln zu befürworten. Ein Verbot in den U-Bahn-Stationen fand die Zustimmung von 74,2%. (KVB)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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