Justizzentrum Köln (Amts- und Landgericht), Bild Wikipedia
Urteilen Sie selbst
Köln - Kölner Bürger zwischen 25 und 69 Jahren können sich beim Amt für Kinder, Jugend und Familie für das Ehrenamt des Jugendschöffen bewerben. Gleichberechtigt mit dem Berufsrichter urteilen diese über strafffällige Jugendliche.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. April 2013. Voraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft und Erfahrung in der Jugenderziehung, Eine spezielle Ausbildung ist nicht erforderlich. Infos, Kontaktdaten und Bewerbungsformular finden Sie hier: (Stadt Köln)

Kommentar: Ein Schöffe muss Deutscher sein? Diskriminiert das nicht die ausländischen Mitbürger? Deren Jugend wird doch nicht weniger straffällig als die einheimische. Schöffen aus dem gleichen Kulturkreis kämen sicher zu interessanten Ergebnissen .. (rb/MF)
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Sozialarbeiter am Sandsack
Buchheim - Kampfsport als Mittel gegen soziale Probleme. Für den Polizisten und Verhaltenstrainer Dieter Kegel bietet der Verein Traditionelle Asiatische Kampfkünste (Tak) mehr als ein Trainingsrefugium für Freunde des Teakwondo und des Kickboxens.

Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus 20 Nationen und oft aus schwierigen Verhältnissen üben sich auf den Matten der Vereinshalle in Selbstdisziplin, Durchhaltevermögen und respektvollem Miteinander.
Manche, mit krimineller Vergangenheit, lernen im Verein, ihre Aggressionen in den Griff zu bekommen.

Doch nun geht dem Verein, den Cheftrainer Ramazan Saglam 2002 gründete und der mittlerweile an der Arnsberger Straße zu Hause ist, das Geld aus. „Wir haben Mitglieder verloren, weil wir uns der sozialen Frage verschrieben haben“, sagt Vorstandsmitglied Dorothee Schuld. (KStA)
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Verfolgungsfahrt endet am Baum
Mülheim - Polizeibeamte wollten die Insassen eines Opels am 27. 04. gegen 0.15h an der Lassallestraße kontrollieren. Der Fahrer ignorierte die Anhaltezeichen und beschleunigte. Er flüchtete über die Frankfurter in Richtung Alte Wipperfürther Straße.

Dort verlor er in einer Kurve die Kontrolle und prallte gegen einen Baum. Fahrer und Beifahrer rannten davon. Die Polizisten nahmen den Fahrer nach kurzer Verfolgung fest. Der Beifahrer entkam.

Der 36-Jährige war betrunken, im Besitz von Drogen und hatte sich das Fahrzeug von einem Freund "geliehen", ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Er wurde festgenommen, da gegen den Polizeibekannten zwei Haftbefehle vorlagen. (jb)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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