Stegerwaldsiedlung zwischen Ring und Rhein (Google-Maps)
Mülheimer wollen Deutzer werden
Mülheim / Deutz - Wo ist es schöner, in Mülheim oder in Deutz? Für die Interessengemeinschaft Deutz- Nord keine Frage. In Deutz natürlich. Und deshalb wollen die Mitglieder ihr Zuhause rund um die Stegerwaldsiedlung auch offiziell in "Deutz-Nord" umbenennen lassen. Die IG wehrt sich gegen eine städtische Entscheidung von 1975.

Damals wurde das Veedel bei der Einrichtung der Stadtbezirke ohne Zustimmung der Anwohner dem Stadtbezirk Mülheim zugeordnet. "Viele Kölner glauben heute noch, dass die Stegerwaldsiedlung zu Deutz gehört", sagt der IG-Vorsitzende Willi Schäfer. Die IG hat eine Chronik herausgebracht, die die historische Zugehörigkeit zu Deutz beweisen soll. (EXPRESS)

Kommentar:
Wegen seiner Insellage "gehört" die Stegerwald-Siedlung nur sich selbst. Deutz oder Mülheim, was spielt das für eine Rolle? Vielleicht sollten die Stegerwäldler sich mehr für die Neubebauung des KHD-Geländes vor ihrer Nase interessieren? Da liegen für die Siedler mehr Chancen verborgen als in Mülheim, Deutz oder gar der Innenstadt, wozu Deutz verwaltungstechnisch ja gehört. (rb/MF)
Stegerwaldsiedlung zwischen Ring und Rhein (Google-Maps)

Prozeß geht zu Ende
Höhenhaus - Die Tat ist an Gefühlskälte kaum zu überbieten", sagte Oberstaatsanwältin Margarete Heymann am Mittwoch im Landgerichtsprozess um den "Blumenkübel-Mord", bevor sie die Jugendstrafen für Dieter S. (19) und Ali T. (18) beantragte. Nach ihrem Willen soll der ältere Angeklagte unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung für neun Jahre hinter Gitter, der jüngere für acht Jahre und sechs Monate.

Die Brutalität mache sie fassungslos, sie äußerte Verständnis, wie die Familie des Opfers Mehmet F. am ersten Prozesstag reagiert hatte. Nachdem sie mit Handys geworfen und die Verteidiger beschimpft hatten, waren die Brüder schreiend auf die Angeklagten losgestürzt und mussten von Justizwacht- meistern mit Gewalt zurückgehalten werden. (KStA)

Kommentar:
Die Tat spricht für sich, wie wahr. Gehört es aber zu den Aufgaben einer Staatsanwältin, Verständnis für im Gerichtssaal randalierende Familienangehörige zu äußern? Erstreckt sich das Verständnis auch auf deren klare, unmissverständliche Morddrohungen? (rb/MF)

Bitte alle Felder ausfüllen

Der Kommentar wird aus rechtlichen Gründen zuerst von der Redaktion gelesen. Es kann also bis zur Veröffentlichung eine gewisse Zeit dauern. Wir danken für Ihr Verständnis.
Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
Startseite Favoriten
in den Adressen
in den Adressen
in den Adressen
in den Adressen
in den Adressen
in den Adressen
in den Adressen