Wir tragen bei der Geburt nicht mal Fell, geschweige denn Burkini. Gott schuf den Menschen nackt und so ist er ihm auch am liebsten. (Bild Giorgio Montersino, CC BY-SA 2.0 Wikipedia)
Schwimmverbot?
Bonn - Der Junge ging auf einer Grundschule in die 1. Klasse. Es kam zum Konflikt der muslimischen Eltern mit der Schulleitung. Das Paar wollte den Sohn vom Schwimmunterricht befreien. Der Vater (40): „Beim Schwimmen werden Kinder an Sündenhaftigkeit gewöhnt. Noch ist mein Sohn frei von Sünde, soll zu Schamhaftigkeit erzogen werden.“

Kurz darauf flatterte den Eltern ein Bußgeldbescheid über 280 Euro ins Haus. Sie legten Einspruch ein. Amtsrichter Oliver Schoenijahn : „Der Staat hat einen Bildungsauftrag. Der Sohn muss am Schwimmunterricht teilnehmen.“ Der Vater lenkte ein und versicherte: „So lange, bis eine Behörde oder ein Gericht ihn davon befreit hat, wird er zum Schwimmen gehen.“ Da reduzierte der Richter das Knöllchen auf je 90 Euro. (EXPRESS)

Kommentar:
Den Eltern sei ja guter Wille unterstellt, aber sie irren. Unterdrückte Sexualität bedeutet keineswegs Sünden- Freiheit. Die katholische Kirche kann ein Lied davon singen. Deshalb wird an unseren Schulen auch nicht die sexuelle Verklemmung, sondern die Aufklärung verbreitet. Wer das nicht akzeptiert, sollte nach Saudi-Arabien umziehen, dem sicher tugendhaftesten Land der Welt. (rb/MF)

Wir tragen bei der Geburt nicht mal Fell, geschweige denn Burkini. Gott schuf den Menschen nackt und so ist er ihm auch am liebsten. (Bild Giorgio Montersino, CC BY-SA 2.0 Wikipedia)

Rabattverhandlungen im Landgericht
Flittard - Seit der Gründung von St. Pius in Flittard vor 51 Jahren wurden alle Taufen, Hochzeiten und Sterbefälle in den Kirchen- Büchern verzeichnet. Die Angaben sind wichtig, um Bescheinigungen auszufertigen und stellen auch ein unersetzliches Stück Geschichte dar. Umso empfindlicher traf es die Gemeinde, als die Bücher im November 2009 verschwanden.

Einbrecher, die ins Pfarrbüro eingedrungen waren, hatten sie neben 2.500 Euro Bargeld aus dem Tresor mitgenommen. Bis heute sind die Dokumente nicht wieder aufgetaucht. Am Montag hat im Kölner Landgericht der Prozess gegen die Beschuldigten begonnen, denen neben mehr als 30 weiteren Taten dieser Raub vorgeworfen wird.

Zum Beispiel verschafften sie sich in Stammheim Zugang zur Wohnung einer 76-jährigen, indem sie ihr Zahnschmerzen vorgaukelten. Der Verlesung der Anklageschrift folgte ein Rechtsgespräch, um die Angeklagten gegen "Strafrabatte" zu Geständnissen zu bewegen. Die Beweislage scheint erdrückend, die Ermittler sammelten zahlreiche Handy- und GPS-Daten. (KStA)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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