Polizeipräsidium Köln-Kalk (rb/MF)
Sexueller Übergriff - Festnahme
Stammheim - Dank aufmerksamer Zeugen ist am Freitag (25.05.07) ein Mann (42) in Köln-Stammheim unter dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines  Kindes festgenommen worden. Gegen 17.40 Uhr rief ein Anwohner (30) der Düsseldorfer Straße bei der Polizei an. Er schilderte, dass er wenige Minuten zuvor von  seinem Fenster aus einen Mann beobachtet habe, der drei Kinder angesprochen und ihnen Süßigkeiten zugesteckt habe.

Der 30-Jährige lief sofort auf die Straße. Dort traf er nur noch zwei der drei Kinder an, die ihm erzählten, dass ihr 11-jähriger Spielkamerad mit dem Mann mitgegangen sei. Daraufhin habe der Zeuge sofort die Polizei und mehrere Bekannte aus der Nachbarschaft alarmiert. Während der Fahndung nach dem Kind und dem Tatverdächtigen erhielt der 30-Jährige einen Anruf, dass der Junge wohlbehalten zu Hause angekommen ist. Kurze Zeit später wurde der 42-Jährige, auf den die  Beschreibung des Zeugen zutraf, noch in der Nähe des Einsatzortes festgenommen.

Ersten Ermittlungen ergaben, dass der Mann den Jungen zum Mitgehen überredet und in ein Gebüsch gelockt hatte. Anschließend habe er sich teilweise entblößt und dann das Kind unsittlich berührt. Das geschockte Kind flüchtete sofort aus dem Buschwerk und lief nach Hause zu seiner Mutter.

Die Ermittlungen dauern noch an. Gegen den 42-Jährigen, der bereits einschlägig in Erscheinung getreten ist, wurde ein Haftbefehl erlassen. Er wurde bereits am Samstag der Justizvollzugsanstalt überstellt.
Polizeipräsidium Köln-Kalk (rb/MF)
Anbauen, ohne zu fragen
Höhenhaus - Besitzer von Einzelhäusern dürfen nach hinten anbauen. Wer dagegen seine Doppelhaushälfte erweitern will, braucht bislang das Einverständnis seines Nachbarn. Ein neuer Bebauungsplan der Stadtverwaltung für die Finnensiedlung in Höhenhaus sieht vor, dass dieses Einvernehmen nicht mehr vorliegen muss.

„Auslöser war der Fall einer Familie, der das Haus zu eng wurde", sagt Albrecht Scherer von Amt für Stadtplanung. Die Familie wollte ihren Wohnraum mittels Anbauvergrößern. Doch die Grundstücksnachbarn spielten nicht mit. „Wenn der Abstand zwischen Anbau und angrenzendem Grundstück weniger als zwei Meter beträgt, ist das Einverständnis der Nachbarn zwingend vorgeschrieben“, erläutert Scherer den noch geltenden Bebauungsplan. Da die Grundstücke schmal sind, trifft die bisherige Regelung jeden Eigentümer der 158 Doppelhaushälften. Die Stadtverwaltung hätte allerdings keinen neuen Bebauungsplan in die Wege geleitet, gäbe es nicht bereits Erweiterungen. An 23 der Doppelhäuser, so Scherer, seien bereits Anbauten realisiert - mit Einverständnis der Nachbarn. Die Verwaltung sehe sich in der Pflicht, gleiche Verhältnisse für alle zu schaffen. Sie plante zudem ein so genanntes beschleunigtes Verfahren - ohne Bürgerbeteiligung. plaza-escorts.com

Der Stadtentwicklungsausschuss begrüßte zwar die Pläne, beschloss aber auf Initiative von Grünen und CDU, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Die Bezirksvertretung Mülheim folgte dieser Empfehlung und will erst nach einer Informationsveranstaltung über den Bebauungsplan abzustimmen. Albrecht Scherer informierte inzwischen, dass der 11. Juni als Termin feststünde. Ort und Uhrzeit würden zeitnah bekannt gegeben. (Kölner Stadt-Anzeiger, Uwe Schäfer)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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