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3. GAG Halbmarathon - Teilnehmerrekord
Mülheim - Zum 3. GAG-Erlebnis-Halbmarathon Köln Rechtsrheinisch am kommenden Sonntag, dem 10. August, haben sich bereits über 1700 Läuferinnen und Läufer angemeldet. Der veranstaltende MTV Köln 1850 kann sich somit über einen neuen Teilnehmerrekord freuen. Da Anmeldungen noch bis kurz vor dem Start möglich sind, scheint sogar die 2000er-Marke nicht mehr utopisch.

Unter dem Motto „Laufend die Schäl Sick entdecken“ bietet die größte Laufveranstaltung im Stadtbezirk Mülheim mit Start und Ziel an Wiener Platz eine Menge landschaftlich reizvoller Abschnitte. Um 8:45 Uhr startet der Hauptlauf über die Halbmarathondistanz von 21,095 km, um 9:00 Uhr geht der Nachwuchs beim 1 km-RVK-Schülerlauf an den Start und zu guter Letzt machen sich um 9:15 Uhr die Teilnehmer des 5 km-Schnupperlaufs auf den Weg ..

Zeitgleich zum Lauf-Event findet am 10. August 2008 auf dem Wiener Platz das 1. Mülheimer Olivenfest statt. Die etwas andere After-Run-Party mit Olivenbäumen und Palmen, Italienischer Musik, italienischen Speisen bringt mediterranes Flair nach Köln-Mülheim. Für die Kinder gibt es außerdem ein großes Spielangebot auf dem Parkplatz für der Mülheimer Stadthalle. (MTV Köln)

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Gebühr verfassungsgemäß
Mülheim - Religionen wetteifern seit jeher miteinander um die Herzen und Brieftaschen der Gläubigen. Da lohnt es sich, die Leistungen der verschiedenen Anbieter genau zu prüfen. So hilft uns aktuell das Verfassungsgericht einen Schritt weiter: “ Die Gebühr von 30 Euro, die das Land NRW seit zwei Jahren für einen Austritt aus der Kirche erhebt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das hat das Gericht am Freitag entschieden und damit die Beschwerde eines Katholiken abgelehnt. Die Gebühr sei in dieser Höhe zumutbar, weil damit lediglich die Verwaltungskosten abgedeckt würden, urteilten die Richter (Az: 1BvR 3006/07). Die Verfassung wäre nur verletzt, wenn eine Aufgabe der Religions- Zugehörigkeit durch zu hohe Gebühren erschwert wäre." (WDR 09.08.)

Kommentar: Die Wikipedia beginnt einen entsprechenden Eintrag mit den Worten: “Der Abfall vom Islam wird nach der Scharia mit der Todesstrafe geahndet.“ Na, da kommt der Katholik im interreligiösen Vergleich gut weg. Mal sehen, ob sich unsere Gerichte auch mit der islamischen “Gebührenordnung” beschäftigen. (rb/MF)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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