Sollen wir die Kreuze im Dom verhüllen, wenn eine Reisegruppe aus Saudi-Arabien die Kirche betritt? (Gerokreuz im Kölner Dom, Bild Elya, CC BY-SA 3.0, Wikipedia)
Verweigerter Handschlag vor Gericht
Bergisch Gladbach - Eine muslimische Patientin verweigert einem Mediziner den Handschlag. Nach einem Streitgespräch mit dem Ehemann der Patientin bricht der Arzt die Behandlung ab.

Am Mittwoch steht er als Angeklagter vor dem Amtsgericht in Bensberg. Das Ehepaar fordert ein Schmerzensgeld nicht unter 2.000 Euro. Die verweigerte Behandlung verstoße gegen das Gleichbehandlungsprinzip, weil es religiös motiviert sei, so der Anwalt der Familie.

Die Richterin will der Forderung nicht folgen. Nicht der verweigerte Handschlag, sondern die folgende Diskussion und deren Verlauf sei der Grund für den Abbruch der Behandlung. Das Urteil wird am 08.06.16 verlesen. (KStA, 19.05.16)
Kommentar von Jesses am 20.05.2016
Die Patientin verweigert dem Arzt den Handschlag und begründet das mit ihrem Glauben. Es geht also um die Durchsetzung islamischer Regeln. Was ist, wenn beim Arzt eine Bibel auf dem Tisch liegt oder ein Kruzifix über der Tür hängt? Muss das alles schnell verschwinden, wenn bestimmte Patienten den Raum betreten?
Erkundung: Bunte Kirchen im Bergischen

Bergisches - Die Thomas-Morus-Akademie führte im Rahmen der "Erkundungen 2016" eine Busfahrt zu den vier "Bunten Kirchen" im Bergischen Land durch. Der Schwerpunkt der Führung lag auf Architektur und den Wandmalereien, die den Kirchen ihren Namen geben.

Weil auch das gläubigste Schaf keine vier Kirchen hintereinander aushält, wurde in der Rengser Mühle eine Mittagspause eingelegt. Vor der letzten Kirche gab es Kaffee und Kuchen für den Schlussspurt. Alle vier Kirchen sind malerisch gelegen und sehenswert.

Die Führung war ausgezeichnet und der Bus fuhr über schöne, kleine Straßen, wo noch kein Mensch zuvor gewesen war. Fazit: Das Ganze war keine Billigfahrt (92 EU+Verzehr), aber die Teilnehmer fühlten sich ausgesprochen bereichert. (rb)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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