Wegen seines Alters wird gegen den Täter nicht öffentlich verhandelt.
01.03.2024
Messerstecher auf dem Fußballplatz

Buchheim - Nachdem ein 16-Jähriger am 16. August 2023 nach dem Fußballtraining am Fußballplatzgelände an der Wuppertaler Straße niedergestochen wurde, wurde jetzt Anklage gegen einen Jugendlichen erhoben.

Der Angeschuldigte ist ein älterer Jugendlicher, noch keine 18 Jahre alt. Aufgrund seines jungen Alters wird das Strafverfahren gegen ihn vor dem Kölner Landgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.

Es kam am fraglichen Tag gegen 20.10 Uhr zunächst zu einer Schlägerei zwischen mehreren Jugendlichen. Dabei soll einer der Beteiligten dem 16-Jährigen lebensgefährliche Stichverletzungen zugefügt haben. (EXPRESS)

Kommentar von Justitia am 01.03.2024

Jugendliche werden vor Gericht geschützt, es wird nicht öffentlich verhandelt. Dagegen können Jugendliche jederzeit öffentlich auf Mitmenschen einstechen. Den Widerspruch kriege ich auf die Schnelle nicht aufgelöst ..