Grafik Stadt Köln
06.06.2020
Soziale Erhaltungssatzung für Mülheim

Mülheim - Die Verwaltung legt für Mülheim eine Soziale Erhaltungssatzung nach dem Baugesetzbuch vor. Mit ihr kann die Stadt Aufwertungsprozesse in Wohnquartieren sozial verträglicher steuern. So sollen die Bewohner vor einer Verdrängung aus dem Viertel geschützt werden.

Bisher gibt es in Köln Erhaltungssatzungen für die Stegerwaldsiedlung und das Severinsviertel. Der nun unter der Bezeichnung "Mülheim Süd-West" vorgesehene Aufstellungsbeschluss gilt im Wesentlichen für das Gebiet des historischen Kerns der ehemaligen selbständigen Stadt Mülheim.

Auch die angrenzenden Bereiche westlich vom Clevischen und Bergischen Ring sowie das historisch bürgerlich geprägte Wohngebiet rund um den Mülheimer Stadtgarten sowie Gebiete nördlich der zentralen Verkehrsachse Frankfurter Straße gehören dazu. (Stadt Köln)