Unfall-Gedenkstelle (rb/MF)
19.12.2018
Raser müssen in's Gefängnis

Mülheim - Die beiden Totraser vom Auenweg müssen ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Kölner Landgerichts und wies den Revisionsantrag des Angeklagten Erkan F. (25) als unbegründet ab.

Die Nachprüfung des Urteils habe „keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben“. Erkan F. und sein Bekannter Firat M. (25) hatten sich im April 2015 auf dem Auenweg in Deutz ein spontanes Rennen mit ihren Autos geliefert.

In einer Kurve verlor Erkan F. die Kontrolle über das Steuer, sein BMW schleuderte quer über die Fahrbahn und traf die 19-jährige Jurastudentin Miriam S., die den Autos auf dem Fahrrad entgegenkam. Sie starb an den Folgen des Unfalls. (KStA)

Kommentar von Biker am 19.12.2018

Der vergleichbare Unfall, bei dem der Sohn von EX-OB Schramma zu Tode kam, endete mit einer Bewährungsstrafe für die Raser. Das Gericht begründete das mit einer "günstigen Sozialprognose". Das empfanden viele als einen Schlag in's Gesicht. Zu recht ..

Kommentar von Reisebuero Erdog am 19.12.2018

Tja, meine Herren, wollt ihr wirklich wegen einer Frau in den Knast gehen? Ich denke, es wird Zeit für einen Türkei-Urlaub ..