Bewährung für die Täter, lebenslänglich für das Opfer. (rb/MF)
20.10.2017
Raserprozess - Neuauflage

Mülheim - Der Prozess um die „Todesfahrer vom Auenweg“ wird teilweise neu aufgerollt. Im Dezember 2017 hat das Landgericht derzeit drei Termine vorgesehen. Prozessauftakt ist am 6. Dezember, weitere Termine sind am 13. und 19. Dezember.

Die Angeklagten lieferten sich 2015 auf dem Auenweg ein Rennen, ein Fahrer kam in's Schleudern und tötete eine Radfahrerin. Das Landgericht verurteilte die Raser wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungs- Strafen, der BGH hob die Urteile teilweise auf. (KR)

Kommentar: Alle Kölner Totraser bekamen bislang Bewährungsstrafen. Dass sie überwiegend einen Migrationshintergrund haben, könnte ein Grund für die milden Strafen sein. Für die Angehörigen ist das Strafmaß aber ein Schlag in's Gesicht. (rb/MF)