Köln - Nachdem einige Städte bereits ein Badeverbot im Rhein erlassen haben, wird es auch in Köln vorbereitet. In einer entsprechende Vorlage heißt es: Als Baden im Rhein gilt jedes Betreten.
Schwimmen, waten, im Wasser spielen, die Nutzung von Luftmatratzen, Schwimmtieren und Ähnlichem. Ausgenommen vom Badeverbot im Rhein sind behördliche Maßnahmen und Rettungsmaßnahmen.
Auch Übungen von Rettungsdiensten, das Ein- und Aussteigen von Wasserfahrzeugen, Kanufahren, Rudern, Angelsport und genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Stadt. (Stadt Köln)