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29.10.2009
Rechtsverstoß bei Kölner Messebau
Mülheim / Deutz - Im Rechtsstreit um den Bau der Kölner Messehallen hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage erlitten: Der Auftrag zum Bau der vier neuen Messehallen hätte EU-weit ausgeschrieben werden müssen, urteilte der Gerichtshof heute in Luxemburg.

Die Stadt Köln habe gegen europäisches Recht verstoßen. Ein «Mietvertrag» der Stadt von 2004 mit dem privaten Investor Grundstücksgesellschaft Köln Messe (GKM) sei tatsächlich ein «öffentlicher Bauauftrag» gewesen. Der hätte nach EU- Recht öffentlich ausgeschrieben werden müssen (Rechtssache C-536/07). (BILD)

Kommentar: Schadenfreude kommt nicht auf. Der Steuerzahler ist der Gelackmeierte und zahlt alles: Überhöhte Mieten, Gerichtskosten, Rückforderungen vom Bund und Schadenersatz für die Mit-Wettbewerber. Schramma ist in Rente und Oppenheim ist pleite. Was macht eigentlich Herr Esch zur Zeit? Sich hinter der  Zigarre verstecken und ganz viel Rauch blasen? (rb/MF)