Mülheim - Wir haben über das Getöse rund um die Äußerungen von Bundesbank-Präsident
Thilo Sarrazin zum Thema Integration berichtet. Nicht nur der konservative CDU-Politiker
Bosbach kritisierte Sarrazin heftig. Auch von seinem Arbeitgeber wurde Sarrazin unmittelbar für seine Meinungsäußerungen bestraft.
Allerdings hat er nichts Verbotenes getan: “Die Staats- anwaltschaft hat ein Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Verleumdung vergangene Woche eingestellt.”
(KStA) Sarrazin hat ein Grundrecht wahrgenommen, er hat seine Meinung gesagt. Die freie Meinung aber wird neuerdings mit einem vorgerichtlichen Sperrfeuer des “Beleidigtseins” unter Beschuss genommen.
Ohne, dass Gerichtsverwertbares vorliegt, soll das reine “Beleidigtsein” genügen, damit die anderen den Mund halten müssen. Hat den Herrschaften denn noch niemand gesagt, dass man hierzulande den ständig “Beleidigten” nicht als Mann von Ehre, sondern als “beleidigte Leberwurst”, also eher als eine traurige Figur kennt, die Mitleid verdient? (rb/MF)