Landgericht Köln
03.12.2009
Preiswertes “Gemetzel”
Buchheim - Als „Gemetzel“ beschrieb der Vorsitzende Richter die Tat, die sich vor drei Jahren in einer Autowerkstatt in Buchheim ereignet hat. Im Streit um eine offene Rechnung war dem Werkstatt-Inhaber Peter D. mit einer Axt beinah ein Ohr abgetrennt worden. Der Täter Hakan D. kam jetzt vor dem Schwurgericht mit einer vergleichsweise milden Strafe davon.

Die Kammer verurteilte ihn zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und setzte 3000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer fest. Die Richter hielten dem Angeklagten zugute, dass er es bei einem einzigen Axthieb belassen habe und werteten dies als „strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Totschlag“.

Auch die Mitangeklagten, zwei Kollegen des Haupttäters, die mit einem Baseballschläger bewaffnet Hilfe leisteten, wurden nur milde bestraft. Weil ihnen einen konkreter Tatbeitrag nicht zuzurechnen war, verzichtete das Gericht auf ein Urteil und stellte das Verfahren gegen Zahlung von insgesamt 2000 Euro Geldbuße ein. (KStA)