Die Aktion wurde im November 2016 als verfassungsfeindlich verboten. (Abou-Nagie in der Mitte) Bild Adnan Akyüz
21.06.2017
Abou-Nagie Berufungsverhandlung

Köln - Der Fall des wegen Betrugs verurteilte Salafisten-Prediger Ibrahim Abou-Nagie beschäftigt wieder das Gericht. Abou-Nagie legte gegen das Urteil vom Februar 2016 Berufung ein. Abou-Nagie gilt als Hassprediger.

Das Amtsgericht Köln hatte den Initiator der umstrittenen Koran-Verteilaktion "Lies!" damals zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt, weil er zu Unrecht etwa 53.000 Euro an Sozialleistungen kassiert haben soll. (Radio Köln)

Kommentar: Wir müssen Abou-Nagie ein wenig in Schutz nehmen. Ohne die Aktion "Lies!" wären wir nicht gratis an einen Koran gekommen. Wir haben ihn auch gelesen und so unseren Anteil an den geklauten Sozialleistungen zurück bekommen. (rb/MF)